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3 Monate bis zum Umzug sind keine lange Zeit! Fristgerecht alte Wohnung kündigen!

Fristgerechte Kündigung der Wohnung

Es ist sehr wichtig das bisherige Mietverhältnis rechtzeitig zu kündigen. Damit vermeidet man Mehrkosten durch eine mögliche Doppelbezahlung von neuer und alter Wohnung. Übrigens gilt für alle unbefristeten Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

In manchen Fällen ist eine kürzere Kündigungsfrist möglich. So kann zum Beispiel ein Mietverhältnis vorzeitig gekündigt werden, wenn vom Mieter ein geeigneter Nachmieter gestellt wird. Es gibt einige Gründe, die ebenfalls eine kürzere Kündigungszeit zulässig machen. Dazu gehört zum Beispiel ein berufsbedingter Wohnortwechsel oder ein Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim augrund einer schweren Erkrankung. Auch Heirat oder Familienzuwachs können mögliche Gründe sein, wenn die Wohnung nicht mehr genügend Platz bietet.

Der Mieter hat jedoch auch diesen, oben genannten, Fällen die Pflicht einen Nachmieter vorzustellen. Man sollte sich deshalb schon beim unterzeichnen des Mietvertrages alle Klauseln genau durchlesen und mit dem Vermieter eventuelle Unklarheiten klären.

 

Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages gelten, die festgehaltenen Kündigungsfristen. Es ist rechtlich nicht möglich „einfach so“ vom Vertrag zurückzutreten, sondern ein Rücktritt bedarf einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung. 

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