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Nur noch 2 Monate bis zum Umzug - Was beachten ?

Was steht im Mietvertrag der aktuellen Wohnung?

Um böse Überraschungen zu vermeiden ist es sinnvoll, schon jetzt einen Blick in den aktuellen Mietvertrag zu werfen. Hier ist festgehalten, in welchem Zustand die alte Wohnung zu übergeben ist. Ist hier nicht speziell aufgeführt, dass eine komplette Renovierung notwendig ist, wird die Wohnung einfach leer und besenrein übergeben.

Schönheitsreparaturen erforderlich? 

 

Unter Schönheitsreparaturen fallen im Normalfall die üblichen Tapezier- und Malerarbeiten. Am besten spricht man noch einmal mit dem Vermieter um Fragen zu klären und Unklarheiten auszuräumen. Jetzt ist es an der Zeit zu überlegen, ob man diese Reparaturen in Eigenleistung erbringen kann und möchte. Falls man einen Handwerker beauftragen möchte, kann man schon jetzt nach freien Terminen fragen und Angebote einholen. Auch die Renovierungsarbeiten, die eventuell in der neuen Wohnung anfallen, sollte man jetzt schon planen und organisieren

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