Besonders Menschen, die mit dem knappen Lebensminimum auskommen müssen, von Harz IV oder Grundsicherung im Alter leben, stellen sich bei einem bevorstehenden Umzug viele Fragen betreffs der Kostenübernahme.
Der erste Weg sollte auf jeden Fall zum zuständigen Sachbearbeiter von der ARGE oder dem Sozialamt führen. Hier wird die Notwendigkeit des Umzugs geprüft und werden alle Fragen vom Antrag Renovierung Umzug besprochen werden.
Hilfen gibt es. Die Frage ist nur, ob mit diesen Hilfen alle entstehenden Kosten abgedeckt werden können. Bei dem schriftlichen Antrag Renovierung Umzug müssen alle voraussehbaren Kosten mittels Kostenvoranschlägen oder eigenen Berechnungen, falls Umzug und Renovierung weitestgehend in Eigenregie vorgenommen werden sollen, vorgelegt werden.
Nur bei einer ordnungsgemäßen Stellung vom Antrag Renovierung Umzug kann überhaupt ein Entscheid erfolgen. Bei den Umzugskosten bestehend aus Umzugkartons und Packmaterialien, der Kaution und Miete ist es klar, die werden in solchen Fällen in der Regel übernommen.
Weniger selbstverständlich ist manchmal die Frage der Renovierung. Oft wird bei einem Antrag auf Umzugskosten nur die Renovierung der neu zu beziehenden Wohnung, falls unbedingt nötig, übernommen. Auch, wenn es im so Mietvertrag steht, die Renovierung der alten Wohnung bleibt häufig außen vor, ebenso die Zahlung von doppelten Mieten.
In diesem Fall sollte man unbedingt versuchen, dem Vermieter die Situation darzulegen, dass für die Endrenovierung die Mittel nicht vorhanden sind. Allerdings wäre überlegenswert, ob die Renovierung nicht mithilfe von Freunden oder Verwandten mit preisgünstigem Material möglich ist.
Ist die neue Wohnung nachweislich renovierungsbedürftig, so kann hier eine Beihilfe beantragt werden. Teils können solche Kostenübernahmen auch per Darlehen des Sozialamtes genehmigt werden.